Übungsplatz Wittstock

Berlin, 09.07.2003 - Verteidigungsminister Dr. Peter Struck hat über die Weiternutzung des Truppenübungsplatzes und Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock entschieden

Verteidigungsminister Dr. Peter Struck hat entschieden, dass der Truppenübungsplatz und Luft-Boden-Schießplatz Wittstock auch weiterhin militärisch genutzt wird. Den betroffenen Gemeinden bzw. Ämtern im Land Brandenburg wird ein Bescheid über Art und Umfang der künftigen Nutzung in den nächsten Tagen zugestellt. Die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurden vorab informiert.
 
Der 11.899 ha große, im Nordwesten des Landes Brandenburg gelegene Truppenübungsplatz Wittstock ist für das kontinuierliche Üben der Luftwaffe unverzichtbar. Allein durch die Nutzung des dort vorhandenen Luft-Boden-Schießplatzes können die Luftfahrzeugbesatzungen ihre Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft im Rahmen kurzfristig abrufbarer Kriseneinsätze aufrechterhalten. Die besonderen Gegebenheiten des Platzes bieten darüber hinaus ideale Übungsbedingungen für eine realitätsnahe Ausbildung.
 
Unter Berücksichtigung der von den Gemeinden eingereichten Stellungnahmen hat die Luftwaffe das Betriebskonzept für den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock angepasst. Die Abwurfziele für die nicht explosive Übungsmunition wurden so gewählt, dass die zu fliegenden Platzrunden für Standardverfahren vollständig innerhalb des Platzareals liegen, und Überflüge von Ortschaften sowie der Mecklenburgischen Seenplatte dabei vermieden werden. Die Einwände der betroffenen Gemeinden wurden soweit wie möglich berücksichtigt. Der Umfang der geplanten Ausbildung wurde auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt.
 
Der Luft-Boden-Schießplatz soll für maximal 1.700 Einsätze im Jahr genutzt werden. An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, während der gesamten Sommerferien im Land Brandenburg sowie zwischen Weihnachten und Neujahr wird der Platz nicht beflogen. Darüber hinaus wird eine Mittagspause von ca. 2 Stunden eingerichtet. Für die begrenzte Anzahl von Nachtflügen gelten weitergehende Einschränkungen.
 
Mit der großen Anzahl von militärischen Auflagen wird sichergestellt, dass neben der Notwendigkeit zur Weiternutzung dieses Platzes auch die Belange der Anrainergemeinden und der Bevölkerung sowie des Umweltschutzes angemessen Berücksichtigung finden.